Kanzleiprofil

Willkommen auf der Internet-Präsenz der Rechtsanwaltskanzlei Schmedemann. Wir freuen uns über Ihren Besuch. Auch persönlich stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Unsere Lübecker Kanzlei steht für die kompetente Beratung insbesondere von mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern sowie Projektgesellschaften im Bereich der Erneuerbaren Energien.

In den letzten Jahren haben wir uns verstärkt auf unsere wirtschaftsnahen Kernkompetenzen konzentriert: auf die Rechtsgebiete, die für diese Mandanten von Bedeutung sind, dabei insbesondere auf Gesellschaft-, Handels-, Arbeits- und Vertragsrecht sowie Unternehmenskäufe und das Recht der Erneuerbaren Energien.

Unser Team

Den Mandanten der Rechtsanwaltskanzlei Schmedemann steht ein hoch motiviertes und kompetentes Team von 3 Rechtsanwälten sowie 4 Mitarbeiter/innen zur Verfügung. Eine moderne Organisationsstruktur innerhalb der Kanzlei ermöglicht es unseren Beratern, jederzeit sehr detailliert auf die ganz individuellen Anliegen unserer Mandanten einzugehen.

Die persönliche und freundliche Atmosphäre in der Kanzlei tut ein Übriges, um die fachlich erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Mandant auch menschlich angenehm zu gestalten. Auf diese Weise entstehen in unserem Hause regelmäßig über viele Jahre andauernde Geschäftsbeziehungen, die von Professionalität und Vertrauen geprägt sind.

Ihre Berater:

Herr Dr. Jens-Uwe Schmedemann, Rechtsanwalt
Recht der Erneuerbaren Energien
Gesellschaftsrecht
Unternehmenskauf (M & A)
Arbeitsrecht
Gewerbliches Mietrecht
Wettbewerbsrecht
Prozessführung

Herr Markus Halaczinsky, Rechtsanwalt
Vertragsgestaltung
Unternehmenskauf (M & A)
Gesellschaftsrecht
Handelsrecht
Allgemeines Wirtschaftsrecht

Herr Philipp Flunkert, Rechtsanwalt
Arbeitsrecht
Privates und öffentliches Baurecht
Architektenrecht
Allgemeines Zivil- und Wirtschaftsrecht
Prozessführung

Alle E-Mail- und Kontaktadressen finden Sie hier.

Honorierung

Die Rechtsanwaltskanzlei Schmedemann orientiert sich bei der Abrechnung ihrer Leistungen am Grundsatz der Transparenz.

Im Rahmen der Beratung unserer Mandanten setzen wir im Hinblick auf die Transparenz auf eine Stundenhonorierung. Die Stundenhonorierung erfolgt auf der Basis individueller Vereinbarungen mit unseren Mandanten, die den jeweiligen Gegebenheiten des Falles entsprechen. Im Falle der Vereinbarung von Stundenhonoraren rechnen wir unsere Tätigkeiten, die wir in Tätigkeitsbeschreibungen detailliert aufführen, regelmäßig monatlich gegenüber unseren Mandanten ab. Sofern wir mit unseren Mandanten kein Stundenhonorar vereinbaren, dies gilt überwiegend für die Prozessführung, arbeiten wir auf der Basis der gesetzlichen Gebührenordnung für Rechtsanwälte, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In solchen Fällen sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelmäßig eine streitwertabhängige Vergütung vor.