Beratungskompetenz mit Tradition und Zukunft: Ihr Rechtsanwalt in Lübeck

Willkommen auf der Internet-Präsenz der Rechtsanwaltskanzlei Schmedemann. Wir freuen uns über Ihren Besuch. Auch persönlich stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Rechtsanwalt Dr. Jens Schmedemann, Lübeck

 

Unsere Lübecker Kanzlei steht für die kompetente Beratung insbesondere von mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern sowie Projektgesellschaften im Bereich der Erneuerbaren Energien.

Hierbei können wir auf mittlerweile 25 Jahre Erfahrung in der Beratung und Vertretung vor Gerichten zurück greifen. In den letzten Jahren haben wir uns verstärkt auf unsere wirtschaftsnahen Kern­kompe­tenzen und auf die Rechtsgebiete konzentriert, die für diese Mandanten von Bedeutung sind, dabei insbesondere auf Gesellschaft-, Handels-, Arbeits- und Vertrags­recht sowie Unternehmens­käufe, Bau- und Architektenrecht.

Unser Team

Den Mandanten der Rechtsanwaltskanzlei Schmedemann steht ein hoch motiviertes und kompetentes Team von einem Rechtsanwalt sowie vier Mitarbeiter/innen zur Verfügung. Eine moderne Organisationsstruktur sowie modernste Bürotechnik innerhalb der Kanzlei ermöglicht es unseren Beratern, jederzeit sehr detailliert auf die ganz individuellen Anliegen unserer Mandanten einzugehen.

Die persönliche und freundliche Atmosphäre in der Kanzlei tut ein Übriges, um die fachlich erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Mandant auch menschlich angenehm zu gestalten. Auf diese Weise entstehen in unserem Hause regelmäßig über viele Jahre andauernde Geschäftsbeziehungen, die von Professionalität und Vertrauen geprägt sind.

Ihr Berater

Herr Dr. Jens-Uwe Schmedemann, Rechtsanwalt

Vita/Kurzprofil

Unsere E-Mail- und Kontaktadressen finden Sie hier.

Honorierung

Die Rechtsanwaltskanzlei Schmedemann orientiert sich bei der Abrechnung ihrer Leistungen am Grundsatz der Transparenz.

Im Rahmen der Beratung unserer Mandanten setzen wir im Hinblick auf die Transparenz auf eine Stundenhonorierung. Die Stundenhonorierung erfolgt auf der Basis individueller Vereinbarungen mit unseren Mandanten, die den jeweiligen Gegebenheiten des Falles entsprechen. Im Falle der Vereinbarung von Stundenhonoraren rechnen wir unsere Tätigkeiten, die wir in Tätigkeits­beschreibungen detailliert aufführen, regelmäßig monatlich gegenüber unseren Mandanten ab. Sofern wir mit unseren Mandanten kein Stundenhonorar vereinbaren, dies gilt überwiegend für die Prozessführung, arbeiten wir auf der Basis der gesetzlichen Gebühren­ordnung für Rechtsanwälte, dem Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz. In solchen Fällen sieht das Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz regelmäßig eine streitwertabhängige Vergütung vor.